Kosten Pflege | Förderungen Pflege

Kosten und Förderungen

 

Für viele Pflegeleistungen können Sie Förderungen erhalten.

Viele der angebotenen Pflegeleistungen werden von verschiedenen Stellen gefördert. Zum Teil erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen derzeit sogar eine komplette Kostenübernahme. Informationen zur Finanzierung der einzelnen Leistungen finden Sie unter den Folgenden Links sowie auf den Gesundheitsseiten des Landes Steiermark. Gerne helfen wir im Bedarfsfall natürlich auch persönlich weiter.

 

Kosten und Förderungen 24-Stunden-Betreuung

Nach dem Bundespflegegeldgesetz kann ab der Pflegestufe 3 eine Förderung  für Personenbetreuer und Personenbetreuerinnen beantragt werden, wenn das monatliche Nettoeinkommen der betreuungsbedürftigen Person einen Betrag von € 2.500,- nicht übersteigt. Diese Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten für die Sozialversicherung (keine Förderung der Betreuungskosten für die betreute Person) und beträgt € 640,- pro Monat.

Kosten Pflege Förderungen Pflege Sozialmedizinischer Pflegedienst

Für viele Pflegeleistungen können Sie Förderungen erhalten.

Im Zusammenhang mit einer „24 Stunden-Betreuung“ entstehende Aufwendungen und Kosten sind als „außergewöhnliche Belastung“ im Folgejahr steuerlich absetzbar. Dabei werden eventuell bezogene steuerfreie Zuschüsse (PflegegeldFörderung der 24 Stunden-Betreuung) abgezogen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Von der zu betreuenden Person bzw. deren Familie ist der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer und die entsprechende Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Die Betreuungskraft ist am Wohnsitz der zu betreuenden Person anzumelden.